Das öffentliche Baurecht als Teilbereich des Verwaltungsrechts regelt, wie Grundstücke baulich genutzt werden dürfen. Es gliedert sich in das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht.
Das Bauplanungsrecht umfasst die Regelungen zur Nutzung des Bodens und ist vorwiegend im Baugesetzbuch (BauGB) und in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) enthalten.
Das Bauordnungsrecht wird in der Bauordnung des jeweils betreffenden Bundeslandes geregelt. Hier befinden sich die Regeln zur Beschaffenheit von baulichen Anlagen, zum Baugenehmigungsverfahren und zur Bauaufsicht.